Neue Abfallhierarchie
Das kommende „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (KrWG) führt eine neue
„Abfallhierarchie“ (§ 6) ein.
Die überkommene Einordnung
- Vermeiden
- Verwerten
- Beseitigen
wird modernisiert und künftig fünfstufig aussehen:
Eingeführt wird als Vorschrift die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“
sowie das „Recycling", und dies in dieser Rangfolge:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung
- Beseitigung
Im Laufe des Jahres 2011 soll der Entwurf zum neuen KrWG Gesetz werden.
Der Referentenentwurf dazu wurde Ende September 2010 im Rahmen einer mehrtägigen Anhörung in Berlin diskutiert. Die Reaktionen berührten dabei nicht die Kernbestimmungen hinsichtlich der künftig neuen Abfall-Hierarchie mit dem Vorrang für Wiederverwendung und Recycling.
Die sog. „sonstige Verwertung“ bzw. ein „Verwertungsverfahren“ umfasst dabei künftig auch Maßnahmen zur Vorbereitung der Wiederverwendung sowie des Recyclings (so „§ 3 Begriffsbestimmungen“, Abs 23, 24 und 25 des KrWG-Entwurfs des Bundesumweltministeriums, BMU).